Das Bundeskriminalamt berichtet aktuell von einer Zunahme von Cyberkriminalität seit Anbeginn der COVID19-Pandemie. Cyberstraftaten nach der Trennung „im engeren Sinne“ (bspw. Hackerangriffe, Datendelikte) und „im weiteren Sinne“ (insbesondere Betrugsstraftaten mit dem Tatmittel Internet) sind bundesweit gestiegen. Darüber und auch über Grund und Grenzen der strafrechtlichen Tatbestände werden wir sprechen – in der Wahlpflichtveranstaltung „Cyberkriminalität und Strafrecht“ im Studiengang Cyber Security Management des Wintersemesters 2022/23 am Cyber Campus NRW.