„Nordrhein-Westfalen zieht Bekämpfung von Steuerkriminalität, Geldwäsche und Cybercrime in neuer Zentralbehörde zusammen“, so heißt es in einer ausführlichen Pressemitteilung aus dem Ministerium für Finanzen NRW dieser Tage. Zu den Zuständigkeiten werden „die zentrale Bearbeitung von Cum-Ex-Fällen, Kryptowährungen, die Bekämpfung von Cybercrime, die Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs und die Sanktionsdurchsetzung sowie deliktsübergreifende organisierte Kriminalitätsphänomene wie beispielsweise das „Hawala-Banking““ aufgezählt, was mich bei der fett hervorgehobenen Materie besonders interessiert – und gleichermaßen auch ein wenig irritiert. Sinnentsprechend dürfte es sich um Zuständigkeiten nur im Zusammenhang mit Steuerstraftaten handeln, denn die Zuständigkeiten des Landeskriminalamts (LKA) für die Übernahme von Ermittlungen insbesondere bei „Cybercrime, soweit der Einsatz der besonderen Mittel oder Kompetenzen des Landeskriminalamts angezeigt sind“, gibt es auch noch (vgl. § 3 Abs. 1 Ziff. 8 LKAAufgVO). Ungeachtet dessen aber ein weiterer und richtiger Meilenstein in der NRW-landespolitischen Aufwertung der (finanz-)polizeilichen Strafermittlungstätigkeiten insgesamt.