Hochschullehre

Als Hochschulprofessor nehme ich die der HSPV NRW obliegenden Aufgaben in Forschung, Lehre und Weiterbildung in den von mir berufenen Fächern Strafrecht, Staatsrecht und Europarecht selbständig wahr und wirke an der Studienreform und der Studienberatung mit (vgl. § 36 Satz 1 GrundO HSPV NRW).

Die Fächer Strafrecht und auch Staatsrecht lehre ich regelmäßig im Grundstudium und auch in allen Hauptstudiumsabschnitten HS 1, 2 und 3 am Fachbereich Polizei. Das Fach Europarecht lehre ich jährlich im Studienabschnitt S 2 am Fachbereich Allgemeine Verwaltung/Rentenversicherung der HSPV NRW. Wiederholt biete ich die im polizeilichen Studienverlauf vorgesehenen Pro- und Hauptseminare jeweils mit strafrechtlichen und vereinzelt auch mit staatsrechtlichen Themenschwerpunkten an.

HSPV-Student Levin R. (EJ 2019) – ich habe ihn persönlich kennengelernt!

Den Umfang meiner Lehrverpflichtung regelt die Verordnung über die Lehrverpflichtung von hauptamtlich Lehrenden an den Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen (Lehrverpflichtungsverordnung Fachhochschulen öffentlicher Dienst – LVV FHöD). Das Lehrdeputat ist aktuell auf studienjährlich 703 Lehrveranstaltungsstunden (vom 1.9. eines Jahres bis 31. 8. des darauffolgenden Jahres) festgesetzt.

Zu meinem beruflichen Selbstverständnis als Hochschullehrer an der HSPV NRW gehören zudem die Bereitschaft zur Mitwirkung in hochschulischen Selbstverwaltungsgremien und eine gelebte Kollegialität sowohl fächer- als auch studienortübergreifend.