Ankündigung langersehnter Studie zu „Gewalt im Amt“ für den 16./17. Mai 2023

Die bereits vor ihrem Start umstrittene Forschungsstudie „KViAPol“ an der Ruhr-Universität Bochum steht also vor dem Abschluss. Auf den Internetseiten sind Verlauf und Zwischenberichte längst abruf- und einsehbar. Zum Tatbestand der ‚Körperverletzung im Amt‘ (§ 340 StGB) diskutieren wir in der Polizeihochschule regelmäßig (erst) im Hauptstudium 3 – Vorteil: die Studierenden bringen durch ihre Praktikumseinsätze eigene Beobachtungen und „Erfahrungen“ mit. Gut, dass die Forschungsergebnisse sogleich allen per open access zur Verfügung stehen.

Ausgangspunkt der Untersuchung ist der empirisch gesicherte Umstand, dass es beim Einsatz von Gewalt durch die Polizei in gewissem Umfang zu Fehlverhalten kommt. Polizeibeamt*innen wenden im Rahmen ihrer Dienstausübung tagtäglich unmittelbaren Zwang an; dabei wird die Grenze zwischen rechtmäßigem Exekutivhandeln und unverhältnismäßigem Gewalteinsatz mitunter überschritten. Seitens der Staatsanwaltschaft muss in diesen Fällen der Tatbestand der Körperverletzung im Amt geprüft werden.

Aus dem „Forschungsprogramm des Projekts