Pressemitteilungen wie diese 👇 drücken eine gemeinsame und vor allem effiziente Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Staatsanwaltschaft und der (Kriminal-)Polizei aus:

Diese Zusammenarbeit in strafverfahrensrechtlicher Hinsicht kommt nicht von ungefähr, sie ist Ausdruck eines rechtsstaatlich geordneten Ermittlungsverfahrens mit den Rechtsgrundlagen in der Strafprozessordnung (StPO). Beeindruckend und beruhigend zugleich, wenn es aktuell in einer Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage beim Landtag NRW heißt: „Die durchschnittliche Dauer von Ermittlungsverfahren […] liegt seit vier Jahren konstant bei 1,8 Monaten.“.
Oftmals gar nicht so bekannt: Per Runderlass sind Richtlinien für die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei in NRW schriftlich existent… es gilt sie nur beiderseits umzusetzen!