Fahndungserfolg durch das LKA NRW – Cybercrime aktuell auch als Materie des Staatsschutzstrafrechts zu sehen

Anders als die Pressemitteilung des Landeskriminalamtes NRW zum Ermittlungserfolg mittags noch vermuten ließ, stecken hinter den Cyberkriminellen offenbar Leute mit Kontakten zum russischen Inlandsgeheimdienst und der sog. Wagner-Truppe. So äußert es IM Reul im nachfolgenden Tweet:

Cybercrime also auch ein Fall für das Staatsschutzstrafrecht? So verstehe ich es – und das zeigt, dass wir bereits im Polizeistudium die zukünftigen Kommissarinnen und Kommissare hierauf als Querschnittsmaterie und fächerübergreifend vorbereiten (sollten).