Es ist eine Meldung, die aufhorchen lässt und auch mich als Hochschullehrer stolz macht (obwohl es sich nicht um meine Studierenden handelt): Bei einem möglicherweise versuchten Tötungsdelikt „entwaffneten zwei Zeugen, bei denen es sich um Kommissaranwärter (22 und 20) der Polizei handelt, den 45-Jährigen und fixierten ihn bis zum Eintreffen alarmierter Einsatzkräfte der Polizeiwache Kamen am Boden“ (03.02.23). Hier zeigt sich also der gelungene Wissenstransfer vom Studium in die Praxis – von rechtmäßiger Zwangsanwendung zwecks Entwaffnung (Einsatzlehre, Eingriffsrecht) über die verhältnismäßige Fixierung mit freiheitsentziehender Wirkung (Staatsrecht) bis hin hin zur rechtfertigenden Nothilfe bzw. vorläufigen Festnahme für die eigene Deliktsverwirklichung (Strafrecht). Chapeau, liebe Herren!!!