Eine heutige Meldung des WDR vermiest die ohnehin angeschlagene Sommerlaune: Es fehlen massig Staatsanwälte:innen im Lande, die unerledigten Verfahren stapeln sich. Genauer: „[…] dass es sich bei den unerledigten Ermittlungsverfahren um offene Verfahren handelt. Diese liegen nicht unbearbeitet auf einem Stapel. Es hängt von der Art des Verfahrens und dem Deliktsbereich ab, wie lange die Bearbeitung dauert.“.
Da passt es gut darauf hinzuweisen, dass die polizeiliche Hochschulbildung in NRW floriert. Jüngst hat sich die Landesregierung auch hierzu bekannt 👇. Mit dem Studium qualifizieren sich unsere Absolventen:innen zu Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft (§ 152 GVG) – unsere Unterstützung für eine befähigte Bearbeitung von gewünscht beschleunigteren Ermittlungsverfahren!
