Gerade vom IM im Innenausschuss beim Landtag NRW noch verkündet, gibt ihm Kommissar „Zufall“ auch recht: Möglicherweise ist eine weitere Geldautomatensprengung verhindert worden, nachdem in Aachen eine mögliche Substanz genau dafür im Rahmen anderweitiger Ermittlungstätigkeiten aufgefunden worden ist (s. den Beitrag unten). Das NRW-Projekt zur Bekämpfung von Geldautomatensprengungen (kurz: BEGAS), das Anfang Februar auch im Fachbereichsrat Polizei an der HSPV NRW durch die Leiterin Frau Christa Lübbers vorgestellt worden ist, verdient die Verlängerung.


Auch für mich als Strafrechtler und für die Lehrveranstaltungen sehr interessant: Genügt der Fund bereits für einen Anfangsverdacht der Verabredung eines Verbrechens (§ 30 Abs. 2 StGB) – und wenn ja, welches?