Kommissar „Zufall“ und die Verlängerung des Projekts zur Bekämpfung von Geldautomatensprengungen

Gerade vom IM im Innenausschuss beim Landtag NRW noch verkündet, gibt ihm Kommissar „Zufall“ auch recht: Möglicherweise ist eine weitere Geldautomatensprengung verhindert worden, nachdem in Aachen eine mögliche Substanz genau dafür im Rahmen anderweitiger Ermittlungstätigkeiten aufgefunden worden ist (s. den Beitrag unten). Das NRW-Projekt zur Bekämpfung von Geldautomatensprengungen (kurz: BEGAS), das Anfang Februar auch im Fachbereichsrat Polizei an der HSPV NRW durch die Leiterin Frau Christa Lübbers vorgestellt worden ist, verdient die Verlängerung.

Quelle: https://www.wz.de/nrw/reul-soko-gegen-geldautomatensprenger-wird-verlaengert_aid-85957735
Quelle: https://rp-online.de/nrw/panorama/aachen-polizei-findet-sprengstoff-fuer-geldautomaten-in-wohnung_aid-86046169

Auch für mich als Strafrechtler und für die Lehrveranstaltungen sehr interessant: Genügt der Fund bereits für einen Anfangsverdacht der Verabredung eines Verbrechens (§ 30 Abs. 2 StGB) – und wenn ja, welches?