Kriminalprävention zu Gast

„Das war aber mal richtig interessant“ war die kurze Einschätzung so manches/r Studierenden bereits kurz nach Ende der Lehrveranstaltung. Meine Idee, die Thematik „Abgrenzung von Trickdiebstahl und (Sach-)Betrug“ durch einen Polizeipraktiker der Kriminalprävention der Polizeiwache Hemer (Märkischer Kreis) zu bereichern, ist also vollends aufgegangen. Auf diese Weise konnten die bereits vermittelten Lehrinhalte an praktischen Fällen überprüft und so festgestellt werden, dass Hochschullehre und Polizeipraxis hier nicht aneinander vorbeireden. Selbst der Wuchertatbestand (§ 291 StGB) in den Konstellationen „überteuerter Handwerker“ war zuvor erläutert und gleich präsent, obwohl dies gar nicht zum Modulinhalt gehört – die Studierenden, mein Gastdozent und auch ich sind aber der Meinung, dass Kenntnisse hiervon nur von Vorteil bei der Polizeiarbeit schon im Wachdienst sind!