Ein Tweet, der so nicht selbstverständlich ist, aber umso mehr erfreut:
Als Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung, Landesamt für Aus- und Fortbildung der Polizei und den Einstellungs- und Ausbildungsbehörden nehmen wir gemeinsam die Aufgabe „Bachelorstudium Polizeivollzugsdienst“ der Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärter in NRW wahr. Kein Gegen-, sondern im Miteinander bringen wir die Polizei NRW nach vorn und bilden zukunftsorientiert aus. Gemeinsam vereint sind wir im Fachbereichsrat Polizei nach den Regularien des FHGöD NRW mit der Kernzuständigkeit „Abstimmung der Studieninhalte auf die Erfordernisse der Praxis“ (§ 13 FHGöD), also richtigerweise in den Begrifflichkeiten Studium, Studierende und Lehrende (und letzteres meint nicht nur DozentInnen, aber eben auch nicht ausschließlich ProfessorInnen). Gut so… 👏.