Nein, keine Klugscheißerei. Sondern ein echter Zugewinn an Wissen noch im „mittelhohen“ Alter.
Ausgangspunkt war ein Seminarausflug an den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen, eben in Münster. Unter der Seminarreihe „Beweisverbote der StPO“ referierte dankenswerter Weise ein Studierender vor Ort zu dem Thema „Inwiefern führt eine mangelnde Speicherung von Messdaten in der Ermittlungsakte zu einem Beweisverwertungsverbot?“ – ganz zur Freude und voll Lobes des anwesenden Dr. André Niesler in Eigenschaft als Wissenschaftlicher Mitarbeiter ebenda. Denn auch den Gerichtshof beschäftigen diese Rechtsfragen zunehmend, zuletzt etwa im Verfahren zu Az. VerfGH 102/22.VB-3.
Zuvor kam ich Dank dieser Gelegenheit noch an alter Wirkungsstätte (2012/2013) vorbei. Und die gemeinsame und in jeder Hinsicht stadtgeschichtlich lehrreiche Bustour bei sonnigstem Wetter und bester Laune rundete diese Seminarexkursion ab!