Ein knapper Videotweet erhitzt die Gemüter.
Die Meinungen zu den Verhaltensweisen der Klimaaktivist:innen im Allgemeinen und das Sich-zur-Wehr-Setzen bei deren Blockadeaktionen im Besonderen gehen in der Gesellschaft stark auseinander, nicht nur in den Kommentaren bei Twitter.
Strafrechtlich betrachtet ist problematisch, ob und inwieweit „Notwehr“ angesichts der individuellen („gefühlten“) Beeinträchtigungen der persönlichen (Fort-)Bewegungsfreiheit gegen die Aktivist:innen greift. Das bespreche ich auch mit meinen Studierenden unter Bezugnahme auf zwei vorzügliche, fachlich fundierte und frei abrufbare Onlineartikel:
– Straßenblockaden durch Klimaaktivist-inn-en: Strafbare Nötigung, gegen die Notwehr geübt werden kann? Blog-Artikel von Prof. Dr. Henning Ernst Müller v. 27.11.2022;
– Notwehr gegen Blockade-Demonstranten? LTO-Artikel von Prof. Dr. Thomas Fischer v. 04.12.2022.