Medienwirksam wird stets über Fälle polizeilichen Schusswaffengebrauchs berichtet. Gerade nordrhein-westfälische Polizistinnen und Polizisten stehen aktuell im öffentlichen Fokus.

Ungeachtet dieser Einzelfälle erfährt der „Schusswaffengebrauch bei Polizeieinsätzen“ zunehmende Beachtung auch im Innenministerium und Landtag NRW. Mit meinen Studierenden im (jetzt anstehenden und schon länger feststehenden) Proseminar nehme ich mich der Thematik mit speziellem Blick auf die Rechtfertigungsgründe der Polizeibeamtinnen und -beamten an – (m)ein Ausbildungsbeitrag zu einem rechtsstaatlichen Handeln der Polizei NRW einerseits und individuellem Eigenschutz andererseits.
