Projekt „Staatsanwalt vor Ort“ – eine wichtige Sache!

Junge Polizeistudierende glauben mitunter noch daran, am Ende des Studiums auf Augenhöhe mit Staatsanwälten:innen zu agieren!?! Dem ist gewiss nicht so! Und trotzdem muss gegenseitiges Verständnis für die eigenen Belange und auch die notwendige Zusammenarbeit unter dem gesetzlichen Aspekt der Weisungsabhängigkeit der Polizei als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft (§ 152 Abs. 2 StPO) (er)wachsen und gelebt werden.

Die Regierungsfraktionen im Landtag NRW haben heute mit der Stärkung des Projekts „Staatsanwälte vor Ort ausweiten“ sprichwörtlich den Finger in die Wunde gelegt und u.a. betont: „Die örtlich konzentrierte Zuständigkeit schafft bei den Staatsanwaltschaften Kenntnis und Verständnis für die spezifischen Herausforderungen in Bereichen, die verstärkt von Kriminalität oder Kriminalitätsphänomenen betroffen sind, und ermöglicht so eine nachhaltige Kriminalitätsbekämpfung.“ und „Dies ermöglicht den Aufbau einer lokalen Expertise, nicht nur bei den Staatsanwaltschaften, sondern durch eine intensive, persönliche Zusammenarbeit auch der weiteren beteiligten Behörden.“.

Eine richtige und wichtige Sache, die zur Vermittlung bereits im Polizeistudium gehört! Und ganz nebenbei auch die gesetzlichen Hierarchien im Ermittlungsverfahren aufzeigt, was in der Hochschullehre nur theoretisch und oftmals nur am Rande anklingt…