Dass es eines solchen (ermahnenden!) Schreibens der Bundesrechtsanwaltskammer aktuell bedarf, stimmt (gewiss nicht nur mich) sehr nachdenklich 👇.

Wir lehren unseren angehenden Polizeikommissarinnen und -kommissaren die Beachtung dieser und weiterer strafprozessualen Bestimmungen, so viel ist sicher. Zurückgespiegelt wird das durch die Studierenden nicht nur in Klausurprüfungen, sondern maßgeblich auch in (Wahl-)Seminarleistungen, wie bspw. zuletzt in dem von mir angebotenen Hauptseminar „Beweisverbote der Strafprozessordnung – Grundlagenwissen für Polizeibeamt*innen“. Mein Erfahrungsbericht hierzu findet sich auf pdf-Seiten 30f. unseres digitalen HSPV-Newsletters für Juni/Juli 2023.