Ich habe heute an dem obigen Workshop online teilgenommen und der Expertise sowie den Vorschlägen mit allergrößtem Interesse zugehört. Unter Beteiligung und Diskussion wahrlich des ‚Who is Who‘ der deutschsprachigen Strafrechtslehrer:innen ist mit Spannung zu erwarten, ob und inwieweit die Politik zu einer Umsetzung der – insbesondere auch polizeilich relevanten(!) – Neuvorschläge zu Notwehr und Notwehrexzess (§§ 32, 33 StGB) bereit sein wird.
Weiterführende Hinweise zu den Konzepten finden sich von der Arbeitsgruppe in der strafrechtlichen Zeitschrift ‚Goldthammer’s Archiv‘ (vgl. hier).