Zum Einsatz von ChatGPT in der Hochschullehre

ChatGPT & KI (Künstliche Intelligenz) haben seit November 2022 auch Einzug in die Hochschullehre gehalten. Bei den kommenden Seminarhausarbeiten werde ich erfahren, ob und wie die Studierenden damit umgegangen sind (oder auch nicht). Jetzt gibt es ein erstes Rechtsgutachten, das gefällt:

„Eine umfangreiche juristische Bewertung der grundlegenden rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Künstliche-Intelligenz (KI)-basierten Schreibtools an Hochschulen hat das Projektteam von KI:edu.nrw der Ruhr-Universität Bochum um Dr. Peter Salden in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Thomas Hoeren von der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU) vorgelegt. Die Ausarbeitung klärt unter anderem, dass eine Software keine Urheberschaft an einem Text haben kann. Studierende, die das Tool nutzen, jedoch schon, wenn sie in erheblichem Maße geistige Eigenleistung zu den Texten beitragen – eine schwierige Frage, die im Einzelfall entschieden werden muss.“ (Auszug).

Das Rechtsgutachten findet sich hier.