(Zu) Spät bekomme ich Kenntnis von der heutigen Seminartagung, deren Thematik in den vergangenen Wochen und Monaten das Land Nordrhein-Westfalen besonders betraf und auch bewegte. Polizeiliches Einschreiten in Dortmund und andernorts beschäftig(t)en Staatsanwaltschaften bis hin zur Landespolitik – aus diesen Anlässen konzipierte das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW das Papier „Kompetenzen im Umgang mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen“. Neben Vorschlägen von einsatzfachlichen Maßnahmen ist die Rede auch von der Rechtmäßigkeit des polizeilichen Einschreitens. Letzteres besprechen wir im Hochschulstudium im Lehrfach Strafrecht bspw. unter dem Gesichtspunkt des Notwehrrechts der Polizeibeamten:innen und – mit interdisziplinärer Zielsetzung(!) – in meinen Pro- und Hauptseminaren.
Zum polizeilichen Umgang mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen
