(Bekämpfung der) Schwarzarbeit auf Baustellen im Märkischen Kreis des Landes NRW

Die Baustellen im Märkischen Kreis müssen besser und stärker vom Zoll kontrolliert werden“, denn das zuständige Hauptzollamt habe im „ersten Halbjahr 2022 fast 400 Ermittlungsverfahren im Baugewerbe eingeleitet – vor allem wegen illegaler Beschäftigung, Sozialbetrug und Mindestlohnverstößen.“. Diese heutige Meldung erinnert mich zurück an meine Zeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Wirtschaftsstrafrecht der Universität Osnabrück (2008-2011) und die erste große Mitarbeit am „Handbuch Arbeitsstrafrecht – Personalverantwortung als Strafbarkeitsrisiko“ (eben mit dem Kapitel zu Mindestlohnverstößen, erschienen im Boorberg Verlag in 2016 und heute noch immer ein empfohlenes Standardwerk auf diesem Rechtsgebiet, vgl. nur unter https://www.boorberg.de/9783415055209).

Als Schnittstelle von Arbeits-, Straf-, Steuer-, Sozial- und Verwaltungsrecht ist das Arbeitsstrafrecht im Wesentlichen Arbeitgeber-Strafrecht. Die Gefahr für Unternehmer und Personalverantwortliche, mit Strafen oder Bußgeldern belegt zu werden, ist groß. Sie wächst weiter, je intensiver der Staat regelt und je genauer er kontrolliert. […]

Literaturtipp (abrufbar unter https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/handbuch-arbeitsstrafrecht.)