„Die Baustellen im Märkischen Kreis müssen besser und stärker vom Zoll kontrolliert werden“, denn das zuständige Hauptzollamt habe im „ersten Halbjahr 2022 fast 400 Ermittlungsverfahren im Baugewerbe eingeleitet – vor allem wegen illegaler Beschäftigung, Sozialbetrug und Mindestlohnverstößen.“. Diese heutige Meldung erinnert mich zurück an meine Zeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Wirtschaftsstrafrecht der Universität Osnabrück (2008-2011) und die erste große Mitarbeit am „Handbuch Arbeitsstrafrecht – Personalverantwortung als Strafbarkeitsrisiko“ (eben mit dem Kapitel zu Mindestlohnverstößen, erschienen im Boorberg Verlag in 2016 und heute noch immer ein empfohlenes Standardwerk auf diesem Rechtsgebiet, vgl. nur unter https://www.boorberg.de/9783415055209).
Als Schnittstelle von Arbeits-, Straf-, Steuer-, Sozial- und Verwaltungsrecht ist das Arbeitsstrafrecht im Wesentlichen Arbeitgeber-Strafrecht. Die Gefahr für Unternehmer und Personalverantwortliche, mit Strafen oder Bußgeldern belegt zu werden, ist groß. Sie wächst weiter, je intensiver der Staat regelt und je genauer er kontrolliert. […]
Literaturtipp (abrufbar unter https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/handbuch-arbeitsstrafrecht.)