Wie heute per Pressemeldung erfahren, haben die GFF und andere Verfassungsbeschwerde gegen einzelne Normen des Versammlungsgesetzes NRW beim Verfassungsgerichtshof in Münster erhoben. Eine Passage ragt dort heraus: „Die neuen Regelungen des Versammlungsgesetzes NRW zum Störungsverbot, zum Vermummungsverbot sowie zum Militanzverbot sind sehr weitreichend und unbestimmt formuliert, sodass Protestierende nicht wissen können, wann sie sich strafbar machen.“. Ich habe mich zu diesen und weiteren problematischen Aspekten speziell in der Strafnorm des § 27 VersG bereits positioniert (vgl. unter https://www.hspv.nrw.de/forschung/publicationen/publikation/27-versg-nrw-im-gesamtstrafrechtssystem), hier ein Ausschnitt:

Als Polizeihochschulangehöriger und Rechtswissenschaftler bin ich wirklich gespannt auf die Einschätzungen des Gerichts.